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Was im Bremischen Nichtraucherschutzgesetz wirklich steht

Seit 2008 gilt in Bremen ein Nichtraucherschutzgesetz. Trotzdem darf in vielen Kneipen weiter geraucht werden. Die Ausnahme für Einraumkneipen unter 75 m² ist der Grund.

6 Min. Lesezeit

Worum es 2007 ging

Das Bremische Nichtraucherschutzgesetz (BremNiSchG) wurde am 18. Dezember 2007 beschlossen und trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. Wie alle Landesgesetze sollte es Beschäftigte und Gäste in öffentlichen Räumen vor Tabakrauch schützen. In der Gastronomie galt zunächst eine sehr enge Lösung mit Raucherräumen.

Im Juli 2008 kippte das Bundesverfassungsgericht Teile der Gesetze in Berlin und Baden-Württemberg. Begründung: Wenn das Land nicht zu einem strikten Verbot bereit ist, müssen kleine Einraumkneipen die Wahl haben, Raucherlokal zu sein. Bremen passte sein Gesetz daraufhin zum 1. Januar 2009 an.

Was die Ausnahme heute bedeutet

Eine Kneipe darf in Bremen Raucherlokal sein, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  • nur ein Gastraum mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche
  • keine zubereiteten Speisen, also nur einfache Snacks wie Chips
  • kein Zutritt für Personen unter 18 Jahren

Ein gut sichtbarer Hinweis am Eingang ist Pflicht. Viele Bremer Eckkneipen passen exakt in dieses Raster. Genau dort verbringen Servicekräfte ihre Arbeitszeit, oft acht Stunden am Stück.

Wo die Lücke liegt

Der Arbeitsschutz greift hier nicht. Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung verlangen eigentlich rauchfreie Arbeitsplätze, machen aber für die Gastronomie eine Ausnahme, sobald das Lokal Raucherlokal ist. Beschäftigte können sich nicht aussuchen, ob sie in der Schicht Tabakrauch einatmen.

Auch Gäste, die nicht rauchen, sind in einer Stadt mit hohem Eckkneipenanteil oft auf Lokale beschränkt, in denen geraucht wird. Wer in Bremen abends ausgehen will, kommt an Raucherräumen nicht immer vorbei.

Wie andere Bundesländer es gelöst haben

Drei Bundesländer haben striktere Regeln ohne Ausnahmen für Raucherkneipen: Bayern (seit August 2010), Nordrhein-Westfalen (seit Mai 2013) und das Saarland. Hamburg verlangt für Raucherbereiche zusätzlich eine Luftschleuse. In den anderen Bundesländern, Bremen eingeschlossen, gilt eine ähnliche Einraumkneipen-Regel wie hier.

Bremen ist also nicht das einzige Bundesland mit dieser Lücke. Aber es ist eines der wenigen, in dem sich seit 2009 nichts mehr bewegt hat.

Wie Bremen im Bundesvergleich abschneidet

Das Heidelberger Krebsforschungszentrum untersuchte 2012 zwölf deutsche Landeshauptstädte und setzte Bremen auf den letzten Platz. Die Leiterin der DKFZ-Stabsstelle Krebsprävention, Martina Pötschke-Langer, formulierte damals: "In Bremen muss man die Gaststätten schon mit der Lupe suchen, wenn man nicht vollgequalmt werden will."

Konkret: Nur 6 Prozent der Bremer Bars und Kneipen waren 2012 rauchfrei. Nur 37 Prozent aller Gaststätten hielten das Gesetz überhaupt ein. Zum Vergleich lagen München bei 95 Prozent und Berlin bei 80 Prozent. Bremens Raucherquote liegt heute bei 31,9 Prozent, dem zweithöchsten Wert aller Bundesländer.

Die fünfte Gesetzesnovelle, die zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, bringt neue Verbote für Bushaltestellen, Spielhallen und E-Zigaretten. Die 75-Quadratmeter-Ausnahme für Einraumkneipen lässt sie unangetastet.

Was eine Verschärfung konkret hieße

Eine weitere Novelle des BremNiSchG müsste die 75-Quadratmeter-Ausnahme streichen und einen Übergangszeitraum festlegen. NRW hat das 2013 in fünf Monaten umgesetzt. In Bayern blieben die Einnahmen der Gastronomie nach 2010 stabil, einige Wirte konnten sogar zulegen, weil Nichtraucher zurückkehrten.

Eine Volksinitiative ist der direkteste Weg, das Thema zurück auf die Tagesordnung der Bürgerschaft zu bringen. Ab etwa 5.000 Unterschriften muss sich das Parlament damit befassen.

Quellen

  1. Transparenzportal Bremen, Bremisches Nichtraucherschutzgesetz vom 18. Dezember 2007
  2. FAQ Nichtraucherschutz Bremen 2009, Senatorin für Gesundheit
  3. Wikipedia, Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland (Übersicht der Bundesländer)
  4. Pro Rauchfrei, Übersicht der Landesgesetze
  5. Kommunen NRW, Nichtraucherschutzgesetz NRW geändert zum 1. Mai 2013
  6. Weser-Kurier, Bremen belegt letzten Platz beim Nichtraucherschutz, 2. Juli 2012
  7. Buten un Binnen, Wen Bremens verschärftes Rauchverbot trifft, 3. Februar 2026

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Ist das ein Verbot? Nein. Rauchen bleibt erlaubt, draußen und zu Hause. Wir wollen nur, dass Beschäftigte nicht unfreiwillig mitrauchen müssen.

Stirbt die Kneipenkultur? In Bayern und NRW nicht — beide rauchfrei seit 2010 bzw. 2013, kein Kneipensterben.